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Warum sollten Sie die Daten Ihres Unternehmens in der Schweiz hosten?

Datenhosting in der Schweiz löst nicht alles, vereinfacht aber mehrere Konformitätsfragen und gibt Ihrer Kundschaft Sicherheit.

Wo werden die Daten Ihrer Kundschaft gespeichert? Für viele KMU ist die Antwort vage: ein bisschen in einer Online-Software, ein bisschen im E-Mail-Programm, ein bisschen in einem Filesharing-Dienst. Dabei hat der Hosting-Standort konkrete rechtliche und geschäftliche Folgen. Hier erfahren Sie, warum sich ein Hosting in der Schweiz prüfen lässt.

Ein bekannter und stabiler Rechtsrahmen

Daten, die in der Schweiz bei einem Schweizer Anbieter gehostet werden, unterstehen Schweizer Recht. Der wichtigste Rahmen ist das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, neues Datenschutzgesetz), das seit dem 1. September 2023 in Kraft ist.

Für ein KMU hat das mehrere Vorteile:

  • ein einziger Referenzrahmen, den Ihre Rechtsberater kennen;
  • eine klar bestimmte Aufsichtsbehörde, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB);
  • Verträge nach Schweizer Recht, in den meisten Fällen mit Gerichtsstand in der Schweiz.

Auslandtransfers einfacher handhaben

Das revDSG regelt die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland. Der Bundesrat veröffentlicht eine Liste der Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau. Für die übrigen sind zusätzliche Garantien nötig, zum Beispiel Standarddatenschutzklauseln. Ihre Datenschutzerklärung muss zudem die Empfängerländer nennen.

Bleiben die Daten in der Schweiz, entfällt diese Frage für das Haupt-Hosting. Zu prüfen bleiben allfällige Auftragsbearbeiter (E-Mail-Versanddienst, KI-Dienst, Tool zur Reichweitenmessung), die ihrerseits Daten anderswo bearbeiten können.

Das Vertrauen Ihrer Kundschaft

Neben dem Recht zählt die Wahrnehmung. Viele Kundinnen und Kunden, gerade in der Schweiz, achten darauf, wie ihre Informationen behandelt werden. Klar sagen zu können «Ihre Daten werden in der Schweiz gehostet», ist ein einfaches und verständliches Argument.

Das gilt besonders in Branchen mit sensiblen Daten:

  • Arztpraxen: Gesundheitsdaten, die zu den besonders schützenswerten Personendaten im Sinne des Gesetzes gehören. Siehe Arztpraxen;
  • Treuhandfirmen: Finanz- und Steuerdaten von Privatpersonen und Unternehmen. Siehe Treuhand;
  • Versicherung und Maklerwesen: persönliche, familiäre, teilweise medizinische Informationen. Siehe Versicherung und Maklerwesen;
  • Immobilien: Mieterdossiers, Ausweise, Einkommensnachweise. Siehe Immobilien.

Bestimmte Berufe unterliegen zudem Regeln des Berufsgeheimnisses oder Vorgaben ihres Dachverbands. Erkundigen Sie sich bei diesem oder bei einer Juristin bzw. einem Juristen.

Die Grenzen, die Sie kennen sollten

Hosting in der Schweiz ist keine Wunderlösung. Behalten Sie im Hinterkopf:

  • Die Sicherheit bleibt Ihre Verantwortung. Ein schlecht konfigurierter Server in der Schweiz ist nicht geschützt. Zugriffsverwaltung, starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Datensicherungen und Updates bleiben unverzichtbar.
  • Nicht alle Dienste gibt es in der Schweiz. Manche KI-Modelle oder Spezialtools sind nur im Ausland verfügbar. In diesem Fall beschränkt man die übermittelten Daten (Pseudonymisierung, Entfernen unnötiger Informationen) und regelt die Bekanntgabe.
  • Der Anbieter zählt ebenso wie der Standort. Prüfen Sie den tatsächlichen Standort von Servern und Datensicherungen, die Vertragsbedingungen und die Zertifizierungen des Anbieters.

So arbeiten wir

Bei LYL Software bevorzugen wir ein Hosting in der Schweiz bei Infomaniak, wenn dies möglich ist und zum Projekt passt. Für jedes Projekt erstellen wir eine Liste der eingesetzten Dienste und der Orte, an denen sie Daten bearbeiten. Ist ein ausländischer Dienst nötig, etwa für ein KI-Modell, weisen wir Sie darauf hin, beschränken die gesendeten Daten und liefern Ihnen die Informationen, die Sie für Ihre Datenschutzerklärung brauchen. Wir setzen die grundlegenden Sicherheitsmassnahmen um: rollenbasierte Zugriffe, verschlüsselte Verbindungen, Datensicherungen und Protokollierung.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten Datenintegration und Individualsoftware sowie bei unserer Methode. Für rechtliche Fragen bleibt eine spezialisierte Juristin oder ein spezialisierter Jurist Ihre beste Ansprechperson.

Häufige Fragen

Genügt ein Hosting in der Schweiz, um das revDSG einzuhalten?

Nein. Es vereinfacht die Frage der Bekanntgabe ins Ausland, aber die übrigen Pflichten bleiben: Transparenz, Sicherheit, Datenminimierung, Verträge mit Auftragsbearbeitern.

Können alle Tools in der Schweiz gehostet werden?

Nicht immer. Manche Dienste, insbesondere KI-Modelle oder Tools für den Massenmarkt, bieten kein Hosting in der Schweiz an. Dann muss die Bekanntgabe geregelt und die übermittelte Datenmenge beschränkt werden.

Welchen Hoster wählen Sie?

Wir bevorzugen Infomaniak, einen Schweizer Hoster, wenn dies möglich ist und zum Projekt passt.

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